Im letzten Artikel habe ich die Rosensorte "Amber Queen" = "Harroony" auf einen bestehenden Sortenschutz in Deutschland hin untersucht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Sortenschutz in Deutschland besteht. Dennoch taucht die Sorte mit einem ®-Zeichen versehen in diversen Katalogen auf.
Das ®-Zeichen sagt aber nichts über den Sortenschutz aus, obwohl häufig der pauschale Hinweis auf Sorten- und/oder Markenschutz folgt. Es steht allein für eine eingetragene Marke, also einen Handelsnamen für bestimmte Produktgruppen (Nizzaklassen).
Wie beim Sortenschutz gibt es eine europäische (HABM) und eine deutsche Institution (DPMA).
Im europäischen Register kann man hier suchen.
Das deutsche Pendant findet sich hier.
Die Maßgebliche Nizzaklasse für Rosen ist die Nummer 31.
Im europäischen Markenregister ist nur eine Marke für die Nizzaklasse 35 für ein Litauisches Unternehmen eingetragen.
Im deutschen Markenregister findet sich tatsächlich ein Treffer für das Suchwort "Amber Queen". Für die richtige Nizzaklasse 31 ist die Wortmarke "Union-Rose Amber Queen" für die ROSEN-UNION eG eingetragen. Marken gelten für 10 Jahre, können aber solange sie genutzt werden beliebig oft um 10 Jahre verlängert werden. Die Marke ist entsprechend schon einmal verlängert worden und damit nach wie vor gültig.
Die Werbung mit der Bezeichnung "Union-Rose Amber Queen ®" bleibt also dem Sorteninhaber und Personen mit einer von ihm erteilten Lizenz vorbehalten. "Amber Queen ®" ist nur ein Teil der Marke, könnte aber dennoch einen Schutz begründen, über die Einzelheiten in solch einem Sonderfall mögen sich die Markenrechtler streiten oder auch gerne hier äußern.
Der Name Harroony ist nicht als Marke geschützt und hat eher beschreibende Funktion, da er als Sortenname die Unterscheidung zwischen dieser und anderen Sorten unabhängig vom Vermehrungsbetrieb ermöglicht. Ob der Name eintragungsfähig wäre, mag ich wiederum nicht entscheiden, er ist aber nicht eingetragen.
Fazit: Zugelassene Vermehrungsbetriebe (da gibts dann auch wieder Vorschriften, die der Produktsicherheit und dem Verbraucherschutz etc. dienen...) müssten also die Sorte Harroony entweder unter diesem Namen oder einer freien Marke beliebig vermehren und verkaufen dürfen.
Posts mit dem Label Amber Queen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Amber Queen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 29. August 2013
Mittwoch, 28. August 2013
Wie lange gilt der Sortenschutz bei Rosen? Beispiel „HARroony“ („Amber Queen")
Wie sieht es eigentlich mit dem Sortenschutz bei Rosen aus? Grundsätzlich gibt es ein deutsches Sortenschutzgesetz. Maßgeblich für die Schutzdauer sind dabei § 6 und § 13 SortSchG.
§ 13 Dauer des Sortenschutzes
Der Sortenschutz dauert bis zum Ende des fünfundzwanzigsten, bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten bis zum Ende des dreißigsten auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.
Vor der Erteilung gibt es noch eine Schonfrist, in der eine Sorte noch als neu gilt und somit noch angemeldet werden kann, obwohl sie schon im Handel ist. Das richtet sich nach § 6 SortSchG.
§ 6 Neuheit
(1) Eine Sorte gilt als neu, wenn Pflanzen oder Pflanzenteile der Sorte mit Zustimmung des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb folgender Zeiträume zu gewerblichen Zwecken an andere abgegeben worden sind:
1. innerhalb der Europäischen Union ein Jahr,
2. außerhalb der Europäischen Union vier Jahre, bei Rebe (Vitis L.) und Baumarten sechs Jahre.
Die "Amber Queen" wurde 1983 geboren und 1984 in England von Harkness NewRoses Ltd. vorgestellt. Im sehr bescheidenen deutschen Sortenregister ist sie nicht zu finden. Sie genießt also offenbar keinen Schutz nach dem SortSchG.
Im Sortenregister findet man eine Pflanze am besten mit ihrem Züchternamen und nicht mit einem Handelsnamen. Der Züchtername einer Sorte setzt sich in der Regel aus den ersten drei Buchstaben des Züchters und einem Anhängsel zusammen. Die "Amber Queen" heißt "HARroony.
Die zweite Möglichkeit eine Sorte in Deutschland zu schützen ist der gemeinschaftliche (EU-) Sortenschutz. Dieser ist geregelt in der VERORDNUNG (EG) NR. 2100/94 DES RATES vom 27. Juli 1994 ueber den gemeinschaftlichen Sortenschutz. Inhaltlich ist der Sortenschutz mit dem deutschen Recht weitestgehend identisch. Diese umfassende Schutzmöglichkeit für die ganze EU ist auch der Grund, warum es kaum Eintragungen im deutschen Register gibt. Im europäischen Sortenschutzregister kann man (nicht rechtsverbindlich) auch im Internet suchen. Auch im europäischen Sortenschutzregister ist HARroony nicht eingetragen. Witzigerweise ist unter "Amber Queen" eine Elfenblumensorte von 2005 eingetragen, was durchaus rechtliches Konfliktpotential haben könnte. Das Register existiert allerdings auch erst seit 1995. "Amber Queen" ist jedenfalls als Rose nicht eingetragen und genießt daher offenbar auch keinen europäischen Sortenschutz.
Artikel 19
Dauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes
(1) Der gemeinschaftliche Sortenschutz dauert bis zum Ende des fuenfundzwanzigsten, bei Sorten von Reben und Baumarten des dreissigsten, auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.
(2) Der Rat, der auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschliesst, kann in bezug auf bestimmte Gattungen und Arten eine Verlaengerung dieser Fristen bis zu weiteren fuenf Jahren vorsehen.
(3) Der gemeinschaftliche Sortenschutz erlischt vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Zeitraeume oder gemaess Absatz 2, wenn der Inhaber hierauf durch eine an das Amt gerichtete schriftliche Erklaerung verzichtet, mit Wirkung von dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Erklaerung bei dem Amt eingegangen ist.
Die Schutzdauer beträgt wie im deutschen Recht 25 bzw. 30 Jahre plus den Rest des Anmeldekalenderjahres. Rosen dürften nicht unter Reben oder Baumarten fallen, also gelten 25 Jahre. Von der Ermächtigung in Absatz 2 wurde bisher meines Wissens nur für Kartoffeln Gebrauch gemacht. Dass man auf ein Recht verzichten kann, versteht sich eigentlich von selbst.
Ergebnis: Die Schutzdauer für Rosen beträgt in Deutschland (vorbehaltlich mit nicht bekannter Rechtsnormen oder abweichender Auslegung) 25 Jahre plus den Rest des Anmeldekalenderjahres. Die "Amber Queen" wurde nach derzeitigem Recherchestand weder im deutschen, noch im euröpäischen Sortenschutzregister eingetragen und dürfte damit in Deutschland keinen Schutz genießen. Die Frage ist dann allerdings, warum bei vielen Händlern auf einen bestehenden Sortenschutz hingewiesen wird.
Wäre die "Amber Queen" 1984 eingetragen worden (Rechenbeispiel), würde man ab 1985 25 Jahre rechnen. Der Sortenschutz wäre damit Ende 2009 erloschen.
UPDATE 29.08.2013: Meist ist nicht (nur) die Sorte, sondern auch ihr Handelsname als Marke geschützt. mehr dazu hier.
Dienstag, 27. August 2013
Neue Duftrose "Amber Queen"
Mit der "Amber Queen" (auf Stämmchen veredelt) zieht die erste Duftrose in den Chaosgarten ein. Sie duftet wirklich gut. Jetzt sind vermutlich noch Spritzmittelrückstände aus der Baumschule dran, aber im nächsten Jahr können wir dann hoffentlich leckere Sachen aus Rosenblüten machen.
Weitere Informationen (auf englische) findet man auf der Seite des Züchters.
In einem anderen Artikel gehe ich auf die Dauer und die Recherch nach dem Sortenschutz bei Rosen am Beispiel der "Amber Queen" ein.
Weitere Informationen (auf englische) findet man auf der Seite des Züchters.
In einem anderen Artikel gehe ich auf die Dauer und die Recherch nach dem Sortenschutz bei Rosen am Beispiel der "Amber Queen" ein.
Abonnieren
Posts (Atom)